Mouvement
"Europe & La?cit?"



  

Vorschl?ge f?r eine europ?ische weltliche Charta



Die europ?ische Union braucht demokratische Institutionen. Diese m?ssen in Bezug auf ihre Prinzipien und deren Anwendungen auf einer zivilen und sozialen Ethik beruhen, die die Harmonie zwischen den vielf?ltigen menschlichen Gruppen, aus denen Europa seine Reichhaltigkeit und seine Vitalit?t sch?pft, garantieren kann.
  

Diese Werte und grundlegenden Prinzipien sollen die europ?ischen V?lker vor Auseinandersetzungen zwischen Volksgruppen, religi?sen Rivalit?ten, beschr?nkenden Integrismen und verfremdenden Klerikalismen sch?tzen.

Die hier ge?u?erten Vorschl?ge sind dazu bestimmt, eine Charta auszuarbeiten, die darauf hinzielt, die Reichweite und den Rahmen der grundlegenden Werte festzulegen, auf denen die Institutionen der europ?ischen Union beruhen sollen, damit diese dem Fortschritt n?tzlich sind.

Artikel 1: Keine Legalisierung der dogmatischen Verbote

Das staatsb?rgerliche, politische, kulturelle und soziale Leben mu? sich im Rahmen der europ?ischen Union unter Wahrung aller mit den Interessen der Allgemeinheit und dem Gemeinwohl verbunden individuellen und kollektiven Freiheiten organisieren.

Die Gesetze der europ?ischen Union m?ssen des weiteren die erforderlichen Gleichstellungen im Hinblick auf die in manchen europ?ischen Staaten noch bestehenden Einschr?nkungen der B?rgerrechte f?rdern.

Die absolute Meinungsfreiheit und Freiheit der Kunst werden in allen Mitgliedsstaaten der Union garantiert, ohne da? jedwede Interessengruppe, sei sie konfessioneller oder kultureller Art, eine Einschr?nkung unter Berufung auf nur ihre eigenen Mitglieder betreffende Verbote erlangen kann.

Die praktische Umsetzung der Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung erfolgt in vollkommener individueller und kollektiver Freiheit und ausschlie?lich im Rahmen der b?rgerlichen Gesetze, die von den gew?hlten und rechlich verantwortlichen Instanzen verabschiedet worden sind. Religi?s motivierte Verbote d?rfen im Rahmen der europ?ischen Gesetzgebung keine Rolle spielen.

Artikel 2: Rechte der Frauen und Kinder

Der Status der Frau und ihr anerkanntes Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am ?ffentlichen und sozialen Leben werden eindeutig festgelegt: keinerlei konfessionell, ethnisch oder kulturell bedingte Einschr?nkungen werden in der europ?ischen Gesetzgebung ber?cksichtigt.

Die die Kinder betreffenden gesetzlichen Bestimmungen tragen deren k?nftiger Stellung als freie und verantwortliche B?rgerinnen und B?rger Rechnung und haben sie weitestgehend vor jeglicher einschr?nkender Doktrin oder Dogmatik zu bewahren, die durch das private, soziale oder gemeinschaftliche Umfeld auf sie ausge?bt werden k?nnten. Dies bezieht sich auch auf unter religi?sen oder kulturellen Vorw?nden ver?bte Verst?mmelungen der Geschlechtsorgane von Minderj?hrigen.

Artikel 3: Gegenseitige Toleranz und Gleichheit der Rechte und Pflichten

Die Institutionen der europ?ischen Union m?ssen im Rahmen der vollkommenen ?bereinstimmung der Rechte und Pflichten aller B?rgerinnen und B?rger der Union gegenseitige Toleranz und Achtung der ethnisch-kulturellen Unterschiede erlauben und f?rdern; sie m?ssen jegliche Nachsicht gegen?ber rassistischen Kr?ften ausschlie?en, sowohl auf politischer Ebene wie auch im Rahmen des sozialen Zusammenlebens. Sie m?ssen das Grundprinzip respektieren, wonach das legitime Recht auf Unterschied nicht in einen unannehmbaren Unterschied der Rechte m?nden darf.

Artikel 4: Unabh?ngigkeit von Kirchen und Religionen

Die Institutionen der europ?ischen Union stellen die absolute Unabh?ngigkeit der offiziellen Organisationen, der ?ffentlichen Dienste und der europ?ischen Gesetzgebung von den Kirchen, dem Klerus und dem Einflu? der Konfessionen sicher.

Die aus der Politik der Union hervorgehenden Verpflichtungen staatsb?rgerlicher, sozialer, kultureller und erzieherischer Art werden von den ?ffentlichen Diensten der Union wahrgenommen und nicht an private Organisationen ?bertragen.

Auf dem Gebiet der Religion wird die Aus?bung der legitimen (individuellen und kollektiven) Rechte im Rahmen der Privatsph?re, aus der diese Rechte hervorgehen, durch die Gesetze der Union gewahrt, ohne da? eine Einwirkung auf den ?ffentlichen oder politischen Bereich gestattet w?rde.

Artikel 5: Vorrang der Interessen der Allgemeinheit

Die Institutionen der Union r?umen den Interessen der Allgemeinheit und dem Gemeinwohl absolut Priorit?t ein, ohne die Einf?hrung besonderer individueller oder kollektiver Vorrechte zu legalisieren oder zu gestatten. Sie werden auch nicht den Forderungen von Interessengruppen nachgeben, die unberechtigte, den Interessen der Allgemeinheit und der sozialen Gerechtigkeit entgegenstehende Vorteile erlangen wollen.

Dieser Gedanke mu? sich bei den diversen Wirtschafts- und Sozialsystemen, die innerhalb einer zwangsl?ufig vielf?ltigen Union nebeneinander bestehen k?nnen, durchsetzen.

Artikel 6: Solidarit?t zwischen den V?lkern

Die Institutionen und Organisationen der Union werden die Nationalregierungen sowie die ?ffentlichen und privaten Organisationen zu solidarischem Verhalten zwischen V?lkern, Staaten und sozialen Gruppierungen anhalten, so verschieden wie diese Staaten im Hinblick auf ihr wirtschaftliches, soziales sowie kulturelles Niveau und System auch sein m?gen.

Diese Solidarit?t zielt auf L?sungen f?r soziale Gerechtigkeit, die in einem sehr weiten Rahmen angelegt sind und au?erhalb derer keine wirtschaftliche Expansion m?glich ist.

Artikel 7: Befreiung der B?rgerinnen und B?rger von den Gemeinschaftszw?ngen

Im Rahmen ihrer Zust?ndigkeitsbereiche achten die gew?hlten F?hrungen der Institutionen der Union darauf, ihre Handlungen und ihre Politik nicht auf Vorstellungen zu gr?nden, deren Anwendung eine Verletzung oder Einschr?nkung der grundlegenden Werte des weltlichen Humanismus und der Modalit?ten seiner Umsetzung darstellen w?rde.

Sie werden insbesondere darauf achten, keine ethnische, konfessionelle oder kulturelle Gemeinschaft zu bevorzugen, da dies Rivalit?ten und Konfrontationen verursachen w?rde, sondern in jedem Fall den Menschen, die B?rgerinnen und B?rger als Grundelemente des staatsb?rgerlichen Lebens in Europa zu betrachten.

Artikel 8: Freie Verbreitung der weltlichen Werte

Diejenigen Mitgliedsstaaten, deren nationale Verfassung und Rechtssystem nicht von ausschlie?lich weltlichen Prinzipien gepr?gt sind, werden angehalten, die freie Verbreitung der weltlichen Ideale in ihren internen politischen Angelegenheiten nicht zu verhindern, ebensowenig wie die Verbreitung anderer ethischer Ideale und Ideologien.

Die Regierungen der Mitgliedsstaaten in der Union verpflichten sich, die gemeinsamen Entscheidungen zu respektieren, die von weltlichen Werten erf?llt sind oder sich ausdr?cklich auf diese berufen.

Der weltliche Humanismus, der auf der Achtung aller Glaubensrichtungen und Meinungen, der Menschenrechte und Grundfreiheiten beruht, wird von den Beh?rden und Institutionen der Union, die seine F?rderung und Verbreitung erleichtern werden, im Interesse der Allgemeinheit und des sozialen Zusammenhaltes strikt respektiert.

Artikel 9: Die Weltlichkeit, Europas Pfand f?r inneren Frieden und Harmonie

Die philosophischen, ethischen, moralischen und staatsb?rgerlichen Werte, auf denen der weltliche Humanismus basiert, machen ihn allen freiheitsliebenden, toleranten und gerechten Menschen annehmbar: er hat somit eine universelle Berufung aufgrund der positiven und zweckm??igen L?sungen, die er f?r zahlreiche Probleme sozialer oder zivilrechtlicher Art anbietet, wie sie sich in den meisten Staaten Europas -- oder anderswo -- stellen.

Es ist also unerl??lich und im allgemeinen Interesse der Einzelpersonen, der Bev?lkerungsgruppen und der nationalen Gemeinschaften, da? der weltliche Humanismus auf europ?ischer Ebene und au?erhalb der Union geachtet und gef?rdert wird und da? er als Grundlage f?r die Herausbildung einer notwendigen europ?ischen Staatsangeh?rigkeit dient.

Diese Vorschl?ge wurden von dem "Mouvement Europe & La?cit?" ausgearbeitet. Sie k?nnen diese Charta auch auf Englisch lesen. Ihre Anmerkungen und Kommentare (in Franz?sisch oder Englisch; entschuldingen Sie bitte f?r nicht deutsch spechen) richten Sie bitte an den Pr?sidenten des "Mouvement Europe & La?cit?",
Vielen Dank an Renate Klempien-Hinrichs f?r ihre Hilfe bei der ?bersetzung.

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Ces propositions ont ?t? ?labor?es par le Mouvement "Europe et La?cit?". Pour une version anglaise. Vous pouvez faire parvenir vos commentaires (en Fran?ais ou en Anglais) ? son pr?sident, :
11 rue des Huguenots - 94420 Le Plessis Tr?vise, France
T?l: 01 45 76 42 63 - fax: 01 45 76 75 91 (depuis l'?tranger, faire 33 pour la France et supprimer le 0 initial)

Mise ? jour: 14 juin 1997.